Überfahrtsgeld

Überfahrtsgeld
Über|fahrts|geld, das: Fahrgeld für eine Überfahrt.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Überfahrtsvertrag — (Passagevertrag), der Vertrag zur Beförderung von Reisenden über See (Handelsgesetzbuch, § 664 f.). Der wesentlich den Rechtssätzen vom Frachtgeschäft (s. d.) unterliegende Beförderungslohn heißt Überfahrtsgeld. Der Transportunternehmer wird auch …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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